Künstlerisch-wissenschaftliches Doktoratsstudium
Das Ziel eines künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums ist die Realisierung eines Forschungsvorhabens, in dem künstlerische und wissenschaftliche Methoden aufeinander bezogen werden; das Ergebnis der Forschung auf beiden Ebenen bleibt dabei nachvollziehbar und vermittelbar. Grundlegend ist zudem, dass das Forschungsprojekt die eigene Kunstpraxis als zentralen Fokus nutzt. Forschungsfragen entstehen aus der Kunst, dem Wissen und der Erfahrung der Kunstschaffenden und führen wieder dahin zurück. Die künstlerische Forschung arbeitet oft interdisziplinär, ist aber im Grundsatz Forschung für Kunst, durch Kunst und mit den Mitteln der Kunst.
Künstlerische Erstbetreuung
Eine künstlerische Erstbetreuung ist in allen künstlerischen Disziplinen der BrucknerUni möglich. Schwerpunkte sind:
- Historisch informierte Aufführungspraxis
- Instrumentale Performance Studies
- Komposition
- Theorie und Praxis von künstlerischer Forschung
- Zeitgenössische Aufführungspraxis
- Zeitgenössischer Tanz
Wissenschaftliche Erstbetreuung
Eine wissenschaftliche Erstbetreuung ist in folgenden Disziplinen an der BrucknerUni möglich:
- Interpretationsforschung
- Kulturwissenschaften im Bereich der Musikwissenschaft
- Musikpädagogik
- Musiktheorie
- Musikwissenschaft
Zweitbetreuung
Für Zweitbetreuungen recherchieren Sie bitte an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung entsprechend Ihrem Themengebiet und wenden sich direkt an die für Sie geeigneten Professor*innen.
Etablierte Partnerschaften im Bereich der Doktoratsprogramme bestehen mit der Hochschule der Künste Bern (HKB), der Kunstuniversität Linz, der Paris Lodron Universität Salzburg sowie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw).
Bitte beachten Sie: Die HKB bietet ausschließlich wissenschaftliche Zweitbetreuungen an. Für eine entsprechende Zweitbetreuungsermittlung an der HKB nehmen Sie bitte zunächst mit dem Leiter des Instituts Interpretation, Prof. Martin Skamletz, Kontakt unter martin.skamletz@hkb.bfh.ch auf.
Curriculum des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums
Klicken Sie auf den Button, um das vollständige Curriculum des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums zu sehen:
Curriculum künstlerisch-wissenschaftliches Doktoratsprogramm
Nachfolgend ist eine Kurzfassung zur grundsätzlichen Orientierung zu finden.
Das Doktoratsstudium umfasst 180 ECTS, das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern bei einem Vollzeitstudium.
Es ist in vier Module gegliedert:
Das Exposé dient dem Nachweis unabdingbarer künstlerischer und wissenschaftlich-reflektierender Kompetenzen sowie der Konkretisierung des künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens und soll in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters erstellt werden.
Es beinhaltet die Zielsetzung der Arbeit, Hypothesen, Forschungsfragen und -themen, stellt die künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsmethoden, den Kontext und die Literatur zum Forschungsfeld dar und zeigt damit, dass der*die Doktorand*in in der Lage ist, die Dissertation entsprechend zu bearbeiten. Eine mündliche Präsentation oder Lecture Performance mit anschließender Diskussion des Dissertationsvorhabens vor einer Prüfungskommission schließt das erste Modul ab.
Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben Studierende Dissertant*innenseminare, Lehrveranstaltungen und Sonderleistungen bzw. Projekte im Umfang von 30 ECTS in Absprache mit den Erst- und Zweitbetreuer*innen zu absolvieren. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen in einem Zusammenhang zum Dissertationsthema stehen oder dieses methodisch ergänzen und sind in einer Betreuungsvereinbarung festzulegen.
Es handelt sich um Vorlesungen und Seminare wie „Grundlagen und Konzepte der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“ „Methoden der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung“, „Privatissimum“, „Doktorand*innenkolleg“ sowie Sonderleistungen wie fachlich einschlägige Lehrveranstaltungen, aktive & passive Teilnahme an Tagungen, künstlerische Präsentationen etc.
Die künstlerisch-wissenschaftliche Dissertation besteht aus zwei Teilen:
- Künstlerischer Teil
Dieser besteht aus dem Nachweis von künstlerischen Projekten in Zusammenhang mit dem Dissertationsvorhaben. Den beiden Betreuer*innen ist über den künstlerischen Teil eine aussagekräftige, urheberrechtlich zulässige Dokumentation vorzulegen. Komponist*innen können nach Absprache mit den Betreuer*innen Kompositionen in Notentext vorlegen. - Wissenschaftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Dissertation muss mindestens 80–100 Seiten umfassen (ca. 160.000 Zeichen ohne Bilder, Notenbeispiele, Literaturliste und Anhang) und in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem künstlerischen Teil der Dissertation stehen.
Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen, kann aber auch in Englisch vorgelegt werden, wenn beide Betreuer*innen zustimmen. Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes idgF zu beachten.
Die Disputation besteht aus zwei Teilen:
- einer eigenständigen künstlerischen Präsentation
- einer Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Dissertation durch die*den Studierende*n
Daraufhin befragen die Betreuer*innen die*den Studierenden über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des Faches und die Fähigkeit, größere Zusammenhänge zum Fachgebiet herzustellen, zu evaluieren. Anschließend können die Mitglieder der Prüfungskommission sowie Zuhörer*innen unter Moderation der*des Vorsitzenden der Prüfungskommission Fragen an die Dissertantin*den Dissertanten richten.
Die Dauer der Disputation sollte max. 90 Minuten betragen. Die Disputation findet öffentlich statt und wird vor einer Prüfungskommission abgehalten.
Die Rektorin*der Rektor hat den Absolvent*innen nach der positiven Gesamtbeurteilung den akademischen Grad „Doctor artium“ unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen zu verleihen.