Wissenschaftliches Doktoratsstudium
Das wissenschaftliche Doktoratsstudium vermittelt und fördert Theorieverständnis und methodische Kompetenzen auf postgradualem Niveau. Ziel des wissenschaftlichen Promotionsstudiums ist die Ausbildung des Nachwuchses, indem über die akademische Berufsvorbildung hinaus die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit vermittelt wird. Die Absolvent*innen kennen den aktuellen Stand der Forschung in ihrem Fachgebiet. Sie können verschiedene Positionen im Schnittbereich von Wissenschaft und Kunst kritisch analysieren und sind in der Lage, neue Forschungsfragen zu entwickeln und diese methodisch fundiert zu bearbeiten.
Wissenschaftliche Erstbetreuung
Eine wissenschaftliche Erstbetreuung ist in folgenden Disziplinen an der BrucknerUni möglich:
- Interpretationsforschung
- Kulturwissenschaften im Bereich der Musikwissenschaft
- Musikpädagogik
- Musiktheorie
- Musikwissenschaft
Zweitbetreuung
Für Zweitbetreuungen recherchieren Sie bitte an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung entsprechend Ihrem Themengebiet und wenden sich direkt an die für Sie geeigneten Professor*innen.
Etablierte Partnerschaften im Bereich der Doktoratsprogramme bestehen mit der Hochschule der Künste Bern (HKB), der Kunstuniversität Linz, der Paris Lodron Universität Salzburg sowie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw).
Bitte beachten Sie: Für eine entsprechende Zweitbetreuungsermittlung an der HKB nehmen Sie bitte zunächst mit dem Leiter des Instituts Interpretation, Prof. Martin Skamletz, Kontakt unter martin.skamletz@hkb.bfh.ch auf.
Curriculum des wissenschaftlichen Doktoratsstudiums
Klicken Sie auf den Button, um das vollständige Curriculum des wissenschaftlichen Doktoratsstudiums zu sehen:Curriculum wissenschaftliches Doktoratsprogramm
Nachfolgend ist eine Kurzfassung zur grundsätzlichen Orientierung zu finden.
Das Doktoratsstudium umfasst 180 ECTS, das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern bei einem Vollzeitstudium.
Es ist in vier Module gegliedert:
Das Exposé dient dem Nachweis unabdingbarer fachlicher Kompetenzen und soll in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters erstellt werden. Es beinhaltet die Zielsetzung der Arbeit, Hypothesen, Forschungsfragen sowie -themen und zeigt aufgrund der Forschungsmethoden, des Kontextes und der Literatur zum Forschungsfeld, dass die*der Studierende in der Lage ist, diese zu bearbeiten. Eine mündliche Präsentation mit anschließender Diskussion des Dissertationsvorhabens vor einer Prüfungskommission schließt das erste Modul ab.
Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben die Studierenden Dissertant*innenseminare, Lehrveranstaltungen und Sonderleistungen bzw. Projekte im Umfang von 30 ECTS in Absprache mit den Erst- und Zweitbetreuer*innen zu absolvieren. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen in einem Zusammenhang zum Dissertationsthema stehen oder dieses methodisch ergänzen und sind in einer Betreuungsvereinbarung festzulegen. Es handelt sich um Vorlesungen und Seminare wie „Grundlagen und Konzepte der Forschung“ „Methoden der Forschung“, „Privatissimum“, „Doktorand*innenkolleg“ sowie Sonderleistungen wie fachlich einschlägige Lehrveranstaltungen, aktive & passive Teilnahme an Tagungen, künstlerische Präsentationen etc.
Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen, kann aber auch in Englisch vorgelegt werden, wenn beide Betreuer*innen zustimmen. Diese ist eine neu verfasste Arbeit, die mindestens 150 Seiten (mind. 270.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) umfasst. Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes idgF zu beachten.
Die Disputation besteht aus einer Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Dissertation durch die*den Studierende*n. Daraufhin befragen die Betreuer*innen die*den Studierenden über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des Faches und die Fähigkeit, größere Zusammenhänge zum Fachgebiet herzustellen, zu evaluieren. Anschließend können die Mitglieder der Prüfungskommission sowie Zuhörer*innen unter Moderation der*des Vorsitzenden der Prüfungskommission Fragen an die Dissertantin*den Dissertanten richten.
Die Dauer der Disputation sollte max. 90 Minuten betragen. Die Disputation findet öffentlich statt und wird vor einer genau festgelegten Prüfungskommission abgehalten.
Die Rektorin*der Rektor hat den Absolvent*innen nach der positiven Gesamtbeurteilung den akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen zu verleihen.