Sprachnachweise
Deutsch
Fremdsprachige Bewerber*innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen (ausgenommen jene Studiengänge im Bereich Tanz mit Unterrichtssprache Englisch).
- Sprachdiplom für künstlerische Bachelorstudien (KBA) und künstlerische Masterstudien (KMA): B1 (GER) - spätestens vor der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für das 3. Semester vorzulegen.
- Sprachdiplom für pädagogische Bachelorstudien (PBA): B1 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen
- Sprachdiplom für pädagogische Masterstudien (PMA): B2 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen
Ausnahme: Für Institut VOC muss das entsprechende Sprachzeugnis in allen Fällen bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung vorgelegt werden!
Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Sprachzeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
- Goethe-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- telc Sprachzeugnis
- Positiver Abschluss eines Sprachkurses an einer österreichischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
- Absolvierung von 8 Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule
- 4 Jahre Deutschunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Deutsch
- Absolvierung der Reifeprüfung in deutscher Sprache
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.
Der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.