Sprachnachweise

Deutsch

Fremdsprachige Bewerber*innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen (ausgenommen jene Studiengänge im Bereich Tanz mit Unterrichtssprache Englisch).

  • Sprachdiplom für künstlerische Bachelorstudien (KBA) und künstlerische Masterstudien (KMA): B1 (GER) - spätestens vor der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für das 3. Semester vorzulegen.
  • Sprachdiplom für pädagogische Bachelorstudien (PBA): B1 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen
  • Sprachdiplom für pädagogische Masterstudien (PMA): B2 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen

Ausnahme: Für Institut VOC muss das entsprechende Sprachzeugnis in allen Fällen bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung vorgelegt werden!

 

Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:

  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
  • Sprachzeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
  • Goethe-Zertifikat
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
  • telc Sprachzeugnis
  • Positiver Abschluss eines Sprachkurses an einer österreichischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
  • Absolvierung von 8 Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule
  • 4 Jahre Deutschunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Deutsch
  • Absolvierung der Reifeprüfung in deutscher Sprache

Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.

Der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.