Sprachnachweise
Sprachnachweise Deutsch
Fremdsprachige Bewerber*innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen (ausgenommen jene Studiengänge im Bereich Tanz mit Unterrichtssprache Englisch).
- Sprachdiplom für künstlerische Bachelorstudien (KBA) und künstlerische Masterstudien (KMA): B1 (GER) - spätestens vor der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für das 3. Semester vorzulegen, ansonsten muss rechtzeitig ein Antrag auf ein Urlaubssemester gestellt werden.
- Sprachdiplom für pädagogische Bachelorstudien (PBA): B1 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen, welche ab 10.09. beginnt
- Sprachdiplom für pädagogische Masterstudien (PMA): B2 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen, welche ab 10.09. beginnt
Ausnahme: Für Gesang (Institut VOC) muss das entsprechende Sprachzeugnis in allen Fällen bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung vorgelegt werden!
Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Sprachzeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
- Goethe-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- telc Sprachzeugnis
- Positiver Abschluss eines Sprachkurses an einer österreichischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
- Absolvierung von 8 Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule
- 4 Jahre Deutschunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Deutsch
- Absolvierung der Reifeprüfung in deutscher Sprache
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Die Nachweise gemäß 8-10 sind unbeschränkt gültig.
Der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.
Sprachnachweise Englisch
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen im Bereich Tanz ist Englisch. Fremdsprachige Bewerber*innen müssen die ausreichende Beherrschung der englischen Spache nachweisen.
- Sprachdiplom für künstlerisches-pädagogisches Bachelorstudium Zeitgenössischer Tanz (PBA): B1 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen, welche ab 10.09. beginnt.
- Sprachdiplom für künstlerisches Masterstudium Movement Research (KMA): B2 (GER): spätestens vor der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für das 3. Semester vorzulegen, ansonsten muss rechtzeitig ein Antrag auf ein Urlaubssemester gestellt werden.
- Sprachdiplom für künstlerisches-pädagogisches Masterstudium Tanzpädagogik (PMA): B2 (GER) - bei der Ersteinschreibung vorzulegen, welche ab 10.09. beginnt
Als Englisch-Nachweise werden akzeptiert:
- Cambridge Certificate
- IELTS Academic
- LCCI (Allgemeines Englisch)
- TELC (Allgemeines Englisch)
- TOEFL
- telc Sprachzeugnis
- Positiver Abschluss eines Sprachkurses an einer österreichischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
- Absolvierung von 8 Schuljahren an einer englischsprachigen Schule (Nachweis über die einzelnen Jahreszeugnisse möglich)
- Studienabschluss mit Studiensprache Englisch (Bestätigung der Hochschule erforderlich)
Hinweis: Der Sprachnachweis gemäß 1-7 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Unbeschränkt gültig sind die Nachweise über Schuljahre und Studienabschluss.
Der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.