Start des Doktoratsstudiums im Wintersemester 2027/2028

Bewerbungszeitraum: 15.01.2027 bis 15.02.2027 (23:59 Uhr MEZ)
Online-Bewerbung
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Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfolgt auf der Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens in drei Stufen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:

  • Abschlusszeugnis eines Master- bzw. Diplomstudiums aus einem fachlich infrage kommenden Studiengang
  • Exemplar der Masterarbeit- bzw. der Diplom- oder Staatsexamensarbeit
  • Motivationsschreiben
  • Beschreibung und Dokumentation des künstlerischen und wissenschaftlichen Werdegangs bzw. der künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Erfahrungen und Kompetenzen
  • Schriftliche Betreuungszusage des*der Erstbetreuers*in an der Anton Bruckner Privatuniversität und des*der Zweitbetreuers*in an einer postsekundären in- oder ausländischen Bildungseinrichtung (je eine wissenschaftliche und eine künstlerische Betreuung sind notwendig)
  • Forschungsexposé zum gewünschten Dissertationsthema (Thema, Forschungsfragen, Methoden, Literatur)

Der Promotionsausschuss prüft die Erfüllung von qualitativen Zulassungsbedingungen aufgrund Ihrer schriftlichen Einreichung.

Bei positiver Beurteilung erhalten Sie eine Einladung zur mündlichen Präsentation Ihres Promotionsprojektes im Rahmen des Zulassungskolloquiums vor dem Promotionsausschuss, um das wissenschaftliche und künstlerische Potential zur Bewältigung des angestrebten künstlerisch-wissenschaftlichen oder wissenschaftlichen Doktoratsstudiums nachzuweisen. Hier präsentieren Sie Ihr Forschungskonzept mit einer anschließenden Diskussion über die Forschungsfragen, den Stand der Literatur und die Methoden.

Sprachkenntnisse

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Dissertation auf Englisch zu verfassen, ist eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache erforderlich. Wir empfehlen daher, dass die Bewerber*innen über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Es ist nicht erforderlich, mit Ihrer Bewerbung einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. Der Zulassungsausschuss kann Sie jedoch auffordern, nach Prüfung Ihres Exposés und der mündlichen Zulassungsprüfung Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse vorzulegen.