Erstinskription
Ablauf
Wenn Sie die Aufnahmeprüfung für das bevorstehende Studienjahr erfolgreich bestanden und ein Angebot für einen Studienplatz von uns erhalten haben, gilt für Sie folgender Ablauf:
1. Aufnahmevertrag & Einzahlung des Studienbeitrags
Mitte Juli* senden wir Ihnen den Aufnahmevertrag zur Unterschrift. Diesen müssen Sie bis zum 1. September* unterschrieben an den Studienservice zurückschicken (studienservice@bruckneruni.at). Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- schicken Sie den von Ihnen unterschriebenen Vertrag als EINE PDF-Datei (nicht jede Seite einzeln schicken)
- alle Seiten des Vertrages müssen im PDF sein, nur die Unterschriftenseite reicht nicht aus
Ebenfalls bis zum 1. September* muss der Studienbeitrag auf dem Konto der BrucknerUni eingegangen sein.
* In begründeten Ausnahmefällen erfolgt der Studienstart nach Bestehen der Aufnahemeprüfung erst zum Sommersemester des betreffenden Studienjahres. Die angegebenen Zeitpunkte/Fristen ändern sich in diesem Fall entsprechend auf Anfang Februar und 1. März.
Achtung
Erst wenn beides erledigt ist, haben Sie den angebotenen Studienplatz offiziell angenommen. Sind bis zum 1. September der unterschriebene Aufnahmevertrag und/oder der Studienbeitrag nicht bei uns eingegangen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Studienplatz!
2. Persönliche Erstinskription
Zur Erstinskription ist Ihr persönliches Erscheinen im Studienservice zu den Öffnungszeiten nötig. Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Ihren gültigen Personalausweis (Österreich und EU-Länder) bzw. Ihren gültigen Reisepass (Drittstaaten) im Original
- Eine Kopie Ihres Ausweises (diese bleibt im Studienservice)
- Die unterschriebene Erklärung zur Übertragung von Rechten und Datenschutzerklärung
Sie können diese Erklärung auch vorab per E-Mail schicken (studienservice@bruckneruni.at) bzw. in der Onlinebewerbung als Upload hinterlegen (derzeit nur für Jazz, MA Musikvermittlung und KMA Orchesterakademie möglich).
Nach erfolgter Erstinskription erhalten Sie
- Ihren Studierendenausweis (BrucknerCard) im Studienservice (das Foto dafür wird direkt im Studienservice erstellt)
- per E-Mail einen TAN-Code zum Erstellen Ihres Accounts in unserer Campussoftware (bruckneronline).
3. Beachtung der Besonderheiten
Sie müssen noch Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, weil Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist?
Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt über das nötige Deutschzertifikat (B1 GER) verfügen, bringen Sie dies bitte zur Erstinskription mit - im Original und in Kopie. Die Liste der akzeptieren Deutschzertifikate finden Sie hier. Das Deutschzertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Sollten Sie den Sprachnachweis zur Erstinskription noch nicht vorlegen können, haben Sie zwei Semester Zeit, das Sprachzeugnis einzureichen.
Die Inskription ins dritte Studiensemester kann nur durchgeführt werden, wenn das Sprachzeugnis eingereicht wurde.
Die Ausnahme ist ein Gesangsstudium (Institut VOC). Hier musste das Deutschzertifikat bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfungen vorgelegt werden.
Sie müssen noch Deutschkenntnisse nachweisen, weil Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist?
Für einen pädagogischen Bachelor muss das nötige Deutschzertifikat (B1 GER) spätestens zum Zeitpunkt der Erstinskription nachgewiesen werden - im Original und in Kopie. Die Liste der akzeptieren Deutschzertifikate finden Sie hier. Das Deutschzertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ohne Deutschnachweis kann die Inskription ins Studium nicht erfolgen.
Für Studierende eines pädagogischen Bachelors gibt es eine verpflichtende Einführungsveranstaltung, für die Sich sich anmelden müssen.
Der erste Teil dieser Einführungsveranstaltung findet zu Beginn des Wintersemesters statt.
Haben Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Universität als der Anton Bruckner Privatuniversität abgeschlossen?
In diesem Fall benötigen Sie für Ihr Masterstudium ein Zulassungsprotokoll. Senden Sie hierfür Ihre Unterlagen an anerkennungtyrbrucknerunirat.
Beizulegen sind:
- Bachelorabschlussurkunde(n)
- Studienerfolgsnachweis(e) (Transcript of Records)
Die Unterlagen sind in der Originalsprache einzureichen. Falls sie nicht zweisprachig ausgestellt sind, ist auch eine vereidigte Übersetzung auf Deutsch oder Englisch beizulegen.
Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie eine schriftliche, wissenschaftliche Abschlussarbeit in Ihrem Bachelorstudium zu verfassen hatten.
Sollte das nicht der Fall gewesen sein, wird im Zulassungsprotokoll zusätzlich zu Ihrem Masterstudienplan die Lehrveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten" aus unseren Bachelorstudien zur Absolvierung vorgeschrieben.
Jene Personen, die ihren Master im Bereich Jazz oder im KMA Orchesterakademie beginnen, können Ihre Zeugnisse in der Onlinebewerbung hochladen und müssen diese nicht zusätzlich per E-Mail übermitteln.
Sie müssen noch Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, weil Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist?
Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt über das nötige Deutschzertifikat (B1 GER) verfügen, bringen Sie dies bitte zur Erstinskription mit - im Original und in Kopie. Die Liste der akzeptieren Deutschzertifikate finden Sie hier. Das Deutschzertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Sollten Sie den Sprachnachweis zur Erstinskription noch nicht vorlegen können, haben Sie zwei Semester Zeit, das Sprachzeugnis einzureichen.
Die Inskription ins dritte Studiensemester kann nur durchgeführt werden, wenn das Sprachzeugnis eingereicht wurde.
Die Ausnahme ist ein Gesangsstudium (Institut VOC). Hier musste das Deutschzertifikat bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfungen vorgelegt werden.
Haben Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Universität als der Anton Bruckner Privatuniversität abgeschlossen?
In diesem Fall benötigen Sie für Ihr Masterstudium ein Zulassungsprotokoll. Senden Sie hierfür Ihre Unterlagen an anerkennungtyrbrucknerunirat.
Beizulegen sind:
- Bachelorabschlussurkunde(n)
- Studienerfolgsnachweis(e) (Transcript of Records)
Die Unterlagen sind in der Originalsprache einzureichen. Falls sie nicht zweisprachig ausgestellt sind, ist auch eine vereidigte Übersetzung auf Deutsch oder Englisch beizulegen.
Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie eine schriftliche, wissenschaftliche Abschlussarbeit in Ihrem Bachelorstudium zu verfassen hatten.
Sollte das nicht der Fall gewesen sein, wird im Zulassungsprotokoll zusätzlich zu Ihrem Masterstudienplan die Lehrveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten" aus unseren Bachelorstudien zur Absolvierung vorgeschrieben.
Jene Personen, die ihren Master im Bereich Jazz beginnen, können Ihre Zeugnisse in der Onlinebewerbung hochladen und müssen diese nicht zusätzlich per E-Mail übermitteln.
Sie müssen noch Deutschkenntnisse nachweisen, weil Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist?
Für einen pädagogischen Master (mit Ausnahme von Tanz) muss das nötige Deutschzertifikat (B2 GER) spätestens zum Zeitpunkt der Erstinskription nachgewiesen werden - im Original und in Kopie. Die Liste der akzeptieren Deutschzertifikate finden Sie hier. Das Deutschzertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Ohne Deutschnachweis kann die Inskription ins Studium nicht erfolgen.
Die Ausnahme ist ein Gesangsstudium (Institut VOC). Hier musste das Deutschzertifikat bereits zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfungen vorgelegt werden.
Derzeit keine Besonderheiten.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Erstinskription in den Lehrgang/Vorbereitungslehrgang noch minderjährig sein, ist auf dem Aufnahmevertrag und der Erklärung zur Übertragung von Rechten und Datenschutzerklärung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Derzeit keine Besonderheiten bei der Erstinskription.
Für das Gaststudium Ergänzungsfächer war eine Onlinebewerbung nicht möglich, daher verfügen Sie noch nicht über einen Account in bruckneronline, über den Sie den zu überweisenden Semesterbeitrag und die Bankverbindung der ABU einsehen können.
Der Semesterbeitrag für ein außerordentliches Studium Ergänzungsfächer beträgt aktuell 200,- Euro bei Bezahlung innerhalb der regulären Inskriptionsfrist.
Erreicht uns die Zahlung erst in der Nachfrist, werden zusätzlich 100,- Euro Nachfristgebühr fällig.
Bitte überweisen Sie den betreffenden Betrag auf das Bankkonto der Anton Bruckner Privatuniversität bei der Oberbank AG:
IBAN: AT511500000711587410
BIC: OBKLAT2L
Bitte stellen Sie sicher, dass die Überweisung Ihren Namen enthält, damit die Zahlung auf Sie zugeordnet werden kann.
4. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über bruckneronline und ist von 10. September bis 05. Oktober* möglich (nur mit bereits erfolgter Inskription).
* Für das Sommersemester 10. Februar bis 5. März