Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Beratung – Begleitung – Unterstützung
Persönlich und vertraulich
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung ist eine Anlauf- und Beratungsstelle, die sich in der Universität aktiv für ein wertschätzendes, respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsklima einsetzt. Der AKG kann beraten, begleiten und unterstützen.
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Stahrenberg, Carolin
Für alle Angehörigen und Besucher*innen der Bruckner Universität. Dazu gehören u.a. Bewerber*innen, Studierende, Lehrpersonal, Mitarbeiter*innen und andere Personen, die im Rahmen der Universität tätig sind.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung ist ein gewähltes Gremium. Im AKG sind Vertreter*innen der Studierenden, Dozierenden und Mitarbeiter*innen vertreten, die sich für Gleichbehandlung und Gleichstellung an der Bruckner Universität einsetzen.
Jederzeit. Gründe, sich an den AKG zu wenden können sein:
- wenn ich den Eindruck habe, dass ich benachteiligt oder unfair behandelt werde,
- wenn ich Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erfahre,
- wenn ich ausgesondert oder ausgegrenzt werde,
- wenn ich das Gefühl habe, dass meine Grenzen durch andere überschritten werden,
- wenn ich die Situation nicht einschätzen kann und mich beraten lassen möchte, oder
- wenn ich als Zeug*in die Diskriminierung oder sexuelle Belästigung Dritter mitbekomme.
Egal wie klein oder wie groß die Erfahrung: die Mitglieder des AKG haben stets ein offenes Ohr und können beraten und auf Wunsch der Betroffenen auch dokumentieren und begleiten.
Jedes Mitglied bzw. Ersatzmitglied des AKG steht zur Verfügung und kann vertraulich angesprochen, angerufen oder direkt angeschrieben werden. Auch die zentrale Mailbox des AKG (gleichbehandlungtyrbrucknerunirat) ist erreichbar.
Bei Fragen von sexueller Belästigung und Gewalt steht die Ombudsperson Carolin Stahrenberg direkt zur Verfügung: carolin.stahrenbergtyrbrucknerunirat.
In der Regel wird zuerst ein Gesprächstermin vereinbart, der live oder online stattfinden kann. Im Gespräch werden die Situation, individuelle Ziele und mögliche Vorgehensweisen besprochen.
Ja. Wer sich an den AKG wendet, hat jederzeit die Kontrolle darüber, ob und wann Schritte eingeleitet werden, bzw. wer in das Verfahren einbezogen wird. Der AKG bezieht seine Handlungslegitimität ausschließlich durch die Menschen, die Diskriminierung erfahren. Wir unternehmen nichts ohne deren Einwilligung.
Sollte keine Intervention bzw. keine weitere Unterstützung gewünscht werden, besteht die Möglichkeit der vertraulichen Dokumentation der Erfahrungen.
Sollte Intervention bzw. weitere Unterstützung gewünscht werden, gibt der AKG Auskunft über mögliche Schritte.
Zeug*innen, welche die Diskriminierung von Dritten bemerken, können jedoch ihre Erfahrungen dokumentieren lassen. Auch diese Meldungen können ein wichtiger Beitrag zu laufenden oder zukünftigen Begebenheiten sein.
Absolut. Die Mitglieder des AKG unterliegen der Schweigepflicht. Alle Gespräche werden streng vertraulich geführt. Dazu gehört auch, dass auf Wunsch von betroffenen Personen einzelne Mitglieder des AKG nicht einbezogen werden (wenn sie zum Beispiel im eigenen Institut unterrichten oder studieren).
Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Sie nicht unterstützen kann, werden wir versuchen, Ihnen eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.
Stellvertretung
Santoro, Ana Clara
M.A.