Ombudsstelle für Studierende

Die Ombudsstelle der BrucknerUni wurde im Auftrag des Präsidiums und mit Zustimmung der Studierendenvertretung als Serviceeinrichtung für alle Studierenden der Universität eingerichtet.

Aufgaben der Ombudsstelle

  • Alle Studierenden können sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an die Ombudsstelle der BrucknerUni wenden. Bei Problemen in den genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen auf, mit dem Ziel, unbürokratische und zeitnahe Problemlösungen zu finden.
  • Die Ombudstelle der BrucknerUni übernimmt subsidiär jene Aufgaben und Funktionen, die ihr im Rahmen des Qualitätsmanagements der BrucknerUni zugewiesen werden. Die Aufgaben des Qualitätsmanagements regelt die Satzung der BrucknerUni.
  • Die Ombudsstelle kooperiert u. a. mit dem Qualitätsteam, mit der Studierendenvertretung und mit der Gleichbehandlungskommission der BrucknerUni.

Einschränkung der Zuständigkeit

  • Probleme, die von der Ombudsstelle der BrucknerUni nicht gelöst werden können, sind – nach Rücksprache mit dem Qualitätsteam der BrucknerUni – gegebenenfalls an die Ombudsstelle des bmwfw zu übermitteln.
  • Die Ombudsstelle für Studierende kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) abändern oder in laufende amtliche Verfahren eingreifen.
  • Die Ombudsstelle für Studierende kann Studierende nicht gerichtlich vertreten.
  • Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis.

Vertraulichkeit

Die Ombudsstelle der BrucknerUni verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und zur strikten Wahrung des Datenschutzes.

Erreichbarkeit

Die Ombudsstelle der BrucknerUni ist per E-Mail (ombudsstelletyrbrucknerunirat) zu erreichen.