Aufnahme & Prüfungsanforderungen

Einstieg in die ABF, Hauptfach im LMSW

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung im Jänner/Februar ermöglicht den Eintritt in die ABF ab September des darauffolgenden Schuljahres. Die Eignungsprüfung berechtigt zu mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht am Oö. Landesmusikschulwerk sowie zur Bewerbung um einen Platz am Musikgymnasium. Ein Einstieg in die ABF ist jederzeit zwischen 12 und 17 Jahren möglich.

Die ABF-Eignungsprüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:

Teil I (Überprüfung der musikalischen Grundkompetenzen)

Die Anforderungen orientieren sich an den Parametern Vorsingen - Nachsingen sowie eigenständiges Weiterführen einer Melodie bzw. eigenständiges Weiterführen eines Rhythmus. Mündliche Fragen zur Musikkunde orientieren sich an den Anforderungen zur zweiten Übertrittsprüfung. Der*Die Bewerber*in soll ein Lied (Stilrichtung frei wählbar) auswendig a cappella vorsingen. Optional können sich die Bewerber*innen dabei auch selbst begleiten (Begleitinstrumente: Klavier oder Gitarre). Die Noten für den ersten Teil der Prüfung sind ein Mal als Kopie / in ausgedruckter Form für die Prüfungskommission mitzubringen.

Teil II (Künstlerische Präsentation)

Die Liste der zentralen künstlerischen Fächer sowie die Prüfungsanforderungen je Instrument sind im PDF-Downloadbereich weiter unten ersichtlich. Die Beurteilung orientiert sich an der Leistung in Relation zum Alter des Bewerbers*der Bewerberin. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert. Die Noten für die künstlerische Präsentation sind ein Mal in Papierform (Kopie) für die Prüfungskommission mitzubringen.

Die Anmeldung (01.11.2026 - 15.12.2026) für die ABF-Eignungsprüfung erfolgt online. 
Die Prüfungstermine finden Sie weiter unten unter dem Punkt “ABF-Prüfungstermine”.

Online-Anmeldung ab 01.11.2026 hier möglich

Adalbert Stifter Gymnasium

Die Schulform des Musikgymnasiums (Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik) ist so gestaltet, dass in ihr ein intensives Musikstudium zeitlich am ehesten bewältigt werden kann. Sie wird daher für Aufnahmebewerber ausdrücklich empfohlen. Das ORG für Studierende der Musik hält zusätzlich zur ABF-Eignungsprüfung eigens für diese Schulform konzipierte Aufnahmeprüfungen ab. 

weitere Informationen zum Stifter Gymnasium

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung (Einstieg in die ABF) ermöglicht in weiterer Folge die Teilnahme an der ABF-Aufnahmeprüfung für mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität (ABU). Die ABF-Eignungsprüfung alleine berechtigt nicht zum Unterricht im zentralen künstlerischen Fach ("ZKF-Unterricht") an der ABU!

Die ABF-Aufnahmeprüfung besteht ausschließlich aus einem künstlerischen Vorspiel am Instrument bzw. für das Fach Gesang, ein Vorsingen und findet gemeinsam mit den Aufnahmeprüfungen des jeweiligen Instituts statt. Die ABF Bewerber*innen müssen kein Video einreichen sowie keinen Theorietest absolvieren. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert bzw. fristgerecht spätestens ein Monat vor Prüfungstermin unter Vorlage des Notenmaterials Bedarf an Korrepetition seitens der ABU anmeldet. Die Ansprechpartner sind die Institutsdirektor*innen; deren Kontaktdaten sind auf der Homepage des jeweiligen Instituts zu finden.

https://www.bruckneruni.ac.at/de/studieren/studienangebot/bachelorstudien

Die Anmeldung (01.02.-20.03.2026) für die ABF-Aufnahmeprüfung erfolgt online.

Zur Online-Anmeldung

  • Die detaillierten Studienbestimmungen und die Prüfungsordnung finden Sie hier.
  • Details zu den Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer finden Sie unter dem Punkt “Aufnahmebedingungen der einzelnen Fächer”.
  • Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie hier oder unter dem Punkt “ABF Prüfungstermine”

1) Alter: Wann muss die ABF-Zwischenprüfung abgelegt werden?

1a) Übertritt vom Abschnitt I in den Abschnitt II 

Die ABF-Zwischenprüfung muss in dem Jahr abgelegt werden, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird. (Bsp. Geburtstag 10.01.2011. Die Prüfung ist im Februar 2025 zu absolvieren)

Wichtige Information für Schüler*innen der Juniorakademie:
Die ABF Zwischenprüfung kann erst nach bestandener ABF Eignungsprüfung absolviert werden. Schüler*innen der Juniorakademie, die weiterhin in der Begabtenförderung bleiben möchten, müssen zur ABF Eignungsprüfung antreten. Hier finden Sie dich wichtigsten Fragen / Antworten zur ABF Eignungsprüfung: https://www.bruckneruni.ac.at/fileadmin/user_upload/02_Studienservices/Studieren/ABF/ABF_FAQs_SJ_2025-26_New.pdf 

1b) Übertritt vom Abschnitt II in den Abschnitt III

Die ABF-Zwischenprüfung muss in dem Jahr abgelegt werden, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird. (Bsp. Geburtstag 13.10.2008. Die Prüfung ist bereits im Februar 2025 zu absolvieren)
 

2) Anmeldung zur Zwischenprüfung

2a) Hauptfachunterricht am Oö. Landesmusikschulwerk (LMSW)

Die Zwischenprüfung findet im Februar (im Rahmen der Eignungsprüfungen) statt. Es wird erwartet, dass der/die Schüler/in eigenständig eine/n Korrepetitor/in organisiert. Die Anmeldung (01.11.2026 - 15.12.2026) für die Zwischenprüfung erfolgt online.

Online-Anmeldung ab 01.11.2026 hier möglich

2b) Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität (ABU)

Die Zwischenprüfung findet im Mai/Juni (im Rahmen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Institute) statt. Die BrucknerUni stellt eine*n Korrepetitor*in zur Verfügung. Die Anmeldung (01.02.2027 - 20.03.2027) für die Zwischenprüfung erfolgt online.

Online Anmeldung ab 01.02.2027 hier möglich
 

3) Prüfungsanforderungen

3a) Prüfungsprogramm

Die Kandidat*innen sollen mindestens 3 Musikstücke (Spielzeit ca. 20 Minuten) vorbereiten. Die Mindestanforderungen richten sich an den Wettbewerbsanforderungen prima la musica in der Solokategorie II (Übertritt vom Abschnitt I in den Abschnitt II) und Solokategorie IIIPLUS (Übertritt vom Abschnitt II in den Abschnitt III). 

3b) prima la musica (Solokategorie)

Wenn beim Wettbewerb prima la musica mindestens Silber in der Solokategorie II errungen wurde, ist eine Anrechnung für die Übertrittsprüfung vom Abschnitt I in den Abschnitt II möglich. 

Wichtige Information für Schüler*innen der Juniorakademie: Die ABF Zwischenprüfung kann erst nach bestandener ABF Eignungsprüfung angerechnet werden. Prima la musica Urkunde (Solokategorie II) wird für Schüler*innen der Juniorakademie nicht angerechnet.

Wenn mindestens Silber in der Solokategorie IIIPLUS (ausgenommen sind Schüler*innen mit Hauptfach Gesang, Sterische Harmonika und Jazz. In dem Fall gilt Solokategorie III)errungen wurde, ist eine Anrechnung für die Übertrittsprüfung vom Abschnitt II in den Abschnitt III möglich.
Bitte senden Sie den Scan der Urkunde als PDF bis spätestens 31.05. via E-Mail an: andrea.kadictyrbrucknerunirat 

ABF-Eignungsprüfung

Teil I - Überprüfung der musikalischen Grundkompetenzen
25.01.2027Blechblasinstrumente, Holzblasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlagwerk
27.01.2027Gesang, Jazz & Improvisierte Musik, Streichinstrumente,  Zupfinstrumente, Steirische Harmonika
  
Teil II – Künstlerische Prüfung
28.01.2027Blechblasinstrumente & Schlagwerk (BBS)
29.01.2027Tasteninstrumente (TAS)
01.02.2027Holzblasinstrumente (HOL)
02.02.2027Zupfinstrumente & Steirische Harmonika (SAI)
03.02.2027Streichinstrumente (SAI)
04.02.2027Gesang (VOC)
04.02.2027Jazz & Improvisierte Musik (JIM)

 

ABF-Aufnahmeprüfung

Die erfolgreich bestandene ABF-Eignungsprüfung (Einstieg in die ABF) ermöglicht die Teilnahme an der ABF-Aufnahmeprüfung für mindestens 50 Minuten Hauptfachunterricht an der Anton Bruckner Privatuniversität OÖ.

Die ABF-Aufnahmeprüfung besteht aus einem künstlerischen Vorspiel am Instrument bzw. Vorsingen. Sie erfolgt gemeinsam mit den künstlerischen Aufnahmeprüfungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der ABU. 

Zu den Aufnahmeprüfungsterminen des jeweiligen Instruments

Die ABF Bewerber*innen müssen kein Video einreichen sowie keinen Theorietest absolvieren. Es wird erwartet, dass der*die Bewerber*in eigenständig eine Korrepetitionsfachkraft organisiert bzw. fristgerecht spätestens ein Monat vor Prüfungstermin unter Vorlage des Notenmaterials Bedarf an Korrepetition seitens der ABU anmeldet. Die Ansprechpartner sind die Institutsdirektoren, die Kontaktdaten sind auf der Homepage des jeweiligen Instituts zu finden.

Datenschutz

Die Akademie für Begabtenförderung (ABF) ist ein Kooperationsprojekt der OÖ Ausbildungsstätten für Musik. Kooperationspartner sind die Anton Bruckner Privatuniversität (ABU), das OÖ Landesmusikschulwerk (LMSW), die Musikschule der Stadt Linz und das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik in der Stifterstraße. Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die ABF erfolgt aufgrund der freiwilligen Angabe Ihrer Daten, die für die Abwicklung der Eignungsprüfung erforderlich sind. Ihre Daten werden u.a. für Kommunikationszwecke, zur Übermittlung von Einladungen und Ergebnissen verarbeitet. Für die Durchführung der Eignungsprüfung können Daten an die Kooperationspartner bekannt gegeben werden. Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Bei erfolgreicher Aufnahme in die Akademie für Begabtenförderung und für die Dauer der Förderung werden in periodischen Abständen Ihre Kontaktdaten und die Ergebnisse der Zwischenprüfungen aktualisiert sowie die Entwicklungen der Teilnehmer*innen erhoben. Diese Daten werden an die Kooperationspartner übermittelt und aktuell gehalten, um sicherzustellen, dass die Leistungen der ABF in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Im Falle der Absolvierung des Hauptfachunterrichtes an der ABU gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter https://www.bruckneruni.ac.at/de/datenschutz